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AGB.

Alm Chalets Stand Oktober 2022   

 

1. Allgemein

Wir freuen uns, Sie in unserem Alm-Chalet begrüßen zu dürfen und werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Vertragspartner sind Alm-Chalets-Samerberg/Beherbergungsbetrieb und der Gast/Vertragspartner. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen. Abweichende Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart. Mit der Buchung erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

2. Vertragsabschluss

Veröffentlichungen und Angebot des Beherbergungsbetriebes sind stets unverbindlich und freibleibend. Erst nach Buchungserklärung des Gastes und mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes kommt ein Vertrag zustande. Der Gast/Vertragspartner haftet gegenüber dem Beherbergungsbetriebes in vollem Umfang für durch ihn selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Gäste, verursachte Schäden an Gebäude, Inventar und allen ihm zur Verfügung gestellten oder ihm zur Nutzung angebotenen Gegenständen wie z.B. Whirlpool.

 

3. Preise

Die Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung. Die gemeindliche Kurtaxe kommt noch dazu zum angegebenen Übernachtungspreis. 

Die Komplettübersicht der ganzen inbegriffenen Leistungen finden Sie in der Leistungsbeschreibung und auf der Buchungsbestätigung. Sollte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder die Einführung anderer Steuern, die zurzeit noch nicht bekannt sind erfolgen, gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Gastes.

 

4. Zahlungen

Binnen 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig.  Der Restbetrag ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristiger Buchungen innerhalb von 20 Tagen vor Antritt der Reise ist der volle Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind jeweils durch Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Beherbergungsbetriebes zu leisten.

 

Restzahlungen wie z.B. Semmelservice, Getränke, evtl. Endreinigung werden am Tag vor der Abreise abgerechnet oder nach Vereinbarung. Die Kosten können bar oder per Kreditkarte bezahlt werden.

 

5. Rücktritt des Gastes

Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht nicht. 

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart und terminlich fixiert. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und vom Beherbergungsbetrieb schriftlich bestätigt worden sein. Tritt der Gast ohne dass eine solche Vereinbarung besteht bzw. nach Ablauf eines etwa vereinbarten Termins vom Vertrag zurück,  so kann der Beherbergungsbetrieb eine pauschalierte Vergütung verlangen.

Bis 60 Tage vor Anreise - 50% des Gesamtpreises

Vom 59 Tag vor Anreise - 80% des Gesamtpreises

Bei Nichterscheinen am vereinbarten Anreisetag - 100% des Gesamtpreises

Bei Neubelegung des Alm-Chalet - 10% des Gesamtpreises

Der Beherbergungsbetrieb wird versuchen das Alm-Chalet neu zu belegen um Ausfälle zu vermeiden. Wird das Alm-Chalet neu vermietet werden wir Ihnen 90% des Gesamtpreises rückerstatten. Corona Regelung:  Sollte durch behördliche Anordnung ein Vermieten der Chalets nicht möglich sein, so kann der Gast kostenlos von der Buchung zurücktreten wenn diese direkt über uns erfolgt ist. Die hieraus erhaltenen  Zahlungen auf unser Konto werden wir umgehend in voller Höhe zurück erstatten.

 

6. Energie-Sonderregelungen

Sollte durch behördliche Anordnung das beheizen des Whirlpools oder Sauna untersagt werden, so werden wir Ihnen 20 € für den Whirlpool und 20 € für die Sauna vom bezahlten Tagespreis rückerstatten. Weitere Preisnachlässe oder Schadensersatz werden ausgeschlossen.

 

7. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

Leistet der Gast die Zahlungen nicht zu den unter Punkt 4 beschriebenen Termin und auch nicht nach einer Nachfristsetzung, so ist der Beherbergungsbetrieb zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Beherbergungsbetrieb hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz wie unter Punkt 5 beschrieben.

 

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, ohne Leistung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist, z.B.: Wenn die Vertragserfüllung wegen höherer Gewalt oder anderen vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretenden Umständen unmöglich ist. Wenn der Gast falsche Angaben über wesentliche Tatsachen des Vertrages gemacht hat. Wenn es begründeten Anlass zur Annahme gibt, dass der Gast den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes gefährden kann.

Eine Überbelegung des Alm-Chalets (Belegung durch mehrere Personen als angemeldet), oder das Mitbringen eines Haustieres ist nicht zulässig und berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Die Nutzung des Alm-Chalets durch andere als die angemeldeten Personen ist nicht zulässig.

Das Mietobjekt ist sorgsam zu behandeln. Bei Auftreten von Schäden am Objekt ist der Beherbergungsbetrieb unverzüglich zu informieren. Bei grob unsachgemäßer Behandlung des kompletten Mietobjekts ist der Beherbergungsbetrieb ohne Leistung von Schadensersatz zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Wenn aus behördlichen Gründen wie z.B. Corona das Vermieten untersagt ist.

 

8. Betretungsrecht

Der Beherbergungsbetrieb hat jederzeit überall Zutritt für Wartungs-, Pflege-, Reparaturarbeiten. Es wird versucht diese so zu legen, dass der Gast nicht gestört wird.

 

9. Whirlpool

Der Whirlpool darf mit max. 4 Personen betreten werden und alle Düsen müssen mit Wasser bedeckt sein. Sind die Düsen nicht mit Wasser bedeckt, ist der Gast verpflichtet dies dem Beherbergungsbetrieb zu melden, damit Wasser nachgefüllt wird. Die Gäste müssen vor dem Betreten des Whirlpools duschen, damit keine Creme, Sonnencreme, Seife, Shampoo oder sonstige Mittel in den Whirlpool gelangen! Sollte hierdurch ein Wasserwechsel nötig sein, so wird dies mit 50.-€ berechnet. Nach dem Baden im Whirlpool ist der Gast verpflichtet die Abdeckung des Whirlpools so zu schließen, dass die Schnäpper der Abdeckung eingerastet sind. Der Whirlpool ist erst nach ca. 24 Std nach Anreise betriebsbereit. Der Whirlpool wird mit Chlor desinfiziert. Der Whirlpool darf nur unter Aufsicht betrieben werden.

 

10. Sauna - Infrarotkabine

Der Saunaofen sowie Infrarotstrahler dürfen nicht abgedeckt werden, dies verursacht Brandgefahr. Während des Sauna/Infrarotbades ist immer ein Handtuch auf den Saunabänken unterzulegen. Auf Wunsch stellt der Beherbergungsbetrieb dem Gast Aufgussmittel zur Verfügung. Die Aufgussmittel dürfen nur sehr stark verdünnt verwendet werden, ca. 3-5 Tropfen auf 1 L Wasser. Selbstmitgebrachte Aufgussmittel dürfen nicht verwendet werden. Aufgüsse max. ½ Schöpfkelle in 15 Min.

 

11. Kaminofen

Während des Betriebs des Kaminofens dürfen keine brennbaren Gegenstände vor und auf dem Kaminofen abgestellt werden. Die Lüftungsgitter auf dem Kaminofen und seitlich dürfen nicht verdeckt werden zwecks Brandgefahr. Die Türe muss immer fest verschlossen sein während des Betriebs des Kaminofens. Zum Holz nachlegen darf die Türe kurz geöffnet werden. Der Zuluftschieber am Kamineinsatz muss immer auf „+“ stehen. Beim Anzünden und Nachlegen dürfen max. 2 Holzscheite in den Kaminofen.

 

 

12. Rasen mähen

Der Gast ist verpflichtet am Abend die Gartenfläche von Gegenständen zu befreien, damit der Rasenroboter den Rasen in der Nacht mähen kann. Wird an liegengebliebenen Gegenständen ein Schaden verursacht durch den Rasenroboter schließt der Beherbergungsbetrieb jede Haftung/Schadensersatz aus.

 

13. Trockner - Waschmaschine

Während des Betriebes des Trockners und Waschmaschine müssen die Türen des Schrankes geöffnet sein. Nach jeder Beendigung und vor Beginn jedes Trocknerprogramm hat der Gast zu prüfen ob das Fusselsieb in der Trocknertür ausgeleert wurde, ansonsten muss das Fusselsieb geleert werden. Nach Beendigung eines Waschvorgangs muss die Waschmaschinentür solange offen bleiben bis die Waschmaschinentrommel ausgetrocknet ist.

 

14. E-Auto laden

Das zur Verfügung gestellte Ladekabel von den Alm-Chalets darf nur zum Laden von E-Autos verwendet werden. 

Das Ladekabel darf nur an der dafür vorgesehenen Steckdose eingesteckt werden. Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung des Ladekabels in Ihrer Gästemappe. Sollten Schäden am E-Auto durch 

das Laden oder nicht Beachten der Bedienungsanleitung entstehen, schließen wir jede Haftung aus.

 

E-Bike laden

Das Laden von E-Bike-Akkus sowie anderer Akkus ist nur in dem vorgesehenen Akkuladeschrank erlaubt.

Das Laden des E-Bike-Akkus am Fahrrad ist aus brandtechnischen Gründen nicht erlaubt.

 

15. An- Abreise

Das Alm-Chalet wird dem Gast am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung gestellt. Am Abreisetag muss das Alm-Chalet bis spätestens um 10 Uhr geräumt sein.

 

16. Pflichten, Rechte

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen. Sollte versehentlich eine Überbuchung erfolgt sein, so werden wir den Reisepreis umgehend in voller Höhe zurückerstatten oder versuchen eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten. Weiterer Schadensersatz ist hierbei nicht einforderbar. Rauchen ist im Alm-Chalet nicht gestattet, bei Zuwiderhandeln erfolgt auf Kosten des Gastes eine vollständige Grundreinigung des  Alm-Chalets.

Der Gast ist verpflichtet, sich bei Abreise von seinen Konten wie z.B. Amazon, Netflix, Sky ect. abzumelden.

Sollte hierdurch ein Schaden für den Gast entstehen, durch nicht abmelden, schließt der Beherbergungsbetrieb jegliche Haftung oder Schadensersatz aus. Musik hören im Alm-Chalet sowie im Gartenbereich ist nur in Zimmerlautstärke gestattet oder zu dulden. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt.  Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Gast ist verpflichtet alle Fenster, Türen zu schließen und die Markise einzufahren wenn das Haus verlassen wird, ein Sturm, Regen oder  Schneefall droht und darf während dieser Zeit nicht ausgefahren werden. Sollte die Markise dennoch einmal feucht geworden sein, so muss sie baldmöglichst wieder zum Trocknen ausgefahren werden. Dem Gast ist nicht gestattet im Sommer die angrenzenden Wiesenflächen zu betreten da diese zur Kuhhaltung und Weidenutzung verwendet werden. Im Winter ist das Schlittenfahren an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Dem Gast ist es untersagt, während der Heuernte, Wind und Unwetter die Feuerschale zu verwenden zwecks Brandgefahr. Die Feuerschale darf nur unter Aufsicht betrieben werden. Am Ende muß die Feuerschale mit der Metallplatte abgedeckt werden.  Sollte durch betreiben der Feuerschale ein Schaden entstehen haftet der Gast, der Beherbergungsbetrieb ist hierfür nicht haftbar. Eine Minderung von Zahlungen kann hierbei nicht vorgenommen werden.Im Bereich der Alm-Chalets und der angrenzenden Wiesen ist es untersagt Feuerwerkskörper zu zünden.

Weitere Hinweise finden sie in unserer Hausordnung

 

 

17. Haftung

Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.

Das zur Verfügung stellen eines KFZ-Stellplatzes auf dem Betriebsgrundstück sowie des Fahrrad- und Skiraumes begründet keinen Verwahrungsvertrag. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Beschädigung oder das Abhandenkommen abgestellter Fahrzeuge, Räder o.ä. In den Alm-Chalets befinden sich jeweils zwei Zimmersafe, für das Abhandenkommen von Wertgegenständen, wie z.B. Geld, Scheckkarten etc. übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Haftung Bei allen zur Verfügung gestellten oder zur Nutzung angebotenen Objekte/Gegenstände wie z.B. Whirlpool oder Trampolin übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Aufsichtspflicht, diese obliegt allein dem Gast/Eltern. Die Benützung erfolgt auf eigene Verantwortung/Risiko. Der Gast/Eltern haften für Ihre Kinder auf eine sachgemäße Nutzung, sollte hieraus ein Unfall/Schaden entstehen schließt der Beherbergungsbetrieb jegliche Haftung/Schadensersatzansprüche aus. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Objekte/Gegenstände in einwandfreiem Zustand zu halten. Sollten dennoch Mängel auftreten, ist der Gast verpflichtet diese umgehend zu melden und die Benützung bis zur Beseitigung des Mangels zu unterlassen. Das Trampolin ist nur zur Nutzung bis 60 kg freigegeben.

 

18. Schluss

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.

Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt einer ihr möglichst nahekommenden gültigen Bestimmung.

 

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

 

Alm-Chalets-Samerberg

Michael Sattlberger

Schweinsteig 12

83122 Samerberg

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